Die allgemeine Anästhesie
Als Allgemeinanästhesie (Narkose) bezeichnet man die Ausschaltung des Bewusstseins und des Schmerzempfindens zum Zwecke der Toleranz von diagnostischen oder operativen Eingriffen. Erreicht wird dies durch intravenöse oder inhalative Applikation von Medikamenten oder einer Kombination aus beiden Verfahren, der sog. balancierten Anästhesie. Zielorgan der Vollnarkose ist die Großhirnrinde, die durch Medikamente in ihrer Funktion so beeinträchtigt wird, dass eine Bewusstlosigkeit resultiert. Der Anteil des Bewusstseinsverlust an der Allgemeinanästhesie wird auch als Hypnose bezeichnet (griech.: Hypnose = Schlaf), hat aber mit der Hypnose im psychotherapeutischen Sinn nichts zu tun.
Im Unterschied zum natürlichen Schlaf führen während einer Narkose (Schmerz-)Reize nicht zu einer Aufwachreaktion. Üblicherweise geht mit dieser Bewusstlosigkeit eine Gedächtnislücke (Amnesie) für die Zeit der Narkose einher. In der Regel besteht die Allgemeinanästhesie aus den unterscheidbaren Qualitäten des Bewusstseinsverlusts (Hypnose), der Analgesie (Schmerzausschaltung) und bei Bedarf der Relaxation (Muskelentspannung).
Diese unterscheidbaren Qualitäten werden jeweils durch unterschiedliche Medikamente hervorgerufen: Bewusstseinsverlust durch Hypnotika, Sedativa oder Inhalationsanästhetika, Analgesie durch hochwirksame Schmerzmittel (in der Regel Opioide oder Ketamin), Relaxation durch Muskelrelaxanzien.